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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Kathrin Schulz (nachfolgend Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber. Kathrin Schulz ist jederzeit berechtigt diese AGBs zu ändern oder zu ergänzen. Wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, gelten diese als vereinbart.


Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist in bar am Tag der Leistungserbringung oder nach Rechnungsstellung ohne Abzug eines Skontos, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.


Angebot, Terminvereinbarung und Buchung

Jedes Angebot wird individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Auftraggeber vereinbart. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. Wird das Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen und die vereinbarten Termine als verbindlich. Die Auftragsvereinbarung (Buchungsbestätigung) beinhaltet den Leistungsort, das Datum, die Zeit sowie die Höhe des Honorars.


Preise, Fahrt- und Reisekosten

Die aktuell gültigen Preise sind der Homepage zu entnehmen.


Wird die Anreise vom Auftragnehmer zum Auftraggeber mit dem Pkw getätigt, so wird ab einer Entfernung von 40 km (bemessen ab Betriebsstätte) zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine mobile Servicepauschale von 50 € und ab einer Entfernung von 80 km (bemessen ab Betriebsstätte) eine mobile Servicepauschale von 100 € fällig.


Sofern nicht anderweitig abgesprochen sind bei Reisen alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten und Spesen vom Auftraggeber zu zahlen.


Stornierungsbedingungen und Ausfallhonorar

Der Vertrag kann vor Zustandekommen eines Probetermins ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Auftraggeber storniert werden. Bei einer Vertragsauflösung innerhalb 2 Tagen nach dem Probetermin werden 25 % des vereinbarten Honorars fällig. Wird ein Vertrag später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar vollumfänglich zu. Diese und alle weiteren Sätze bei vorzeitiger Vertragsauflösung sind dieser Übersicht zu entnehmen:


Bis 14 Tage vor dem Termin = 100 %

15 bis 28 Tage vor dem Termin = 75%

Ab 2 Tagen nach Probe bis 28 Tage vor dem Termin = 50 %

Stornierung innerhalb 2 Tage nach Probe = 25 %

Stornierung vor Zustandekommen eines Probetermins = kostenfrei


Leistungsausfall

Für den Fall, dass der Auftragnehmer aus nicht zu vertretenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) einen Termin nicht einhalten kann, wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zur kurzfristigen Terminverschiebung oder zum Vertragsrücktritt berechtigt.


Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beschwerden, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Beschwerden wie Allergien, Unverträglichkeiten etc. sind dem Auftragnehmer frühzeitig vor Leistungserbringung mitzuteilen. Dieser wird die zu verwendenden Produkte auf ihre Inhaltsstoffe hin überprüfen und ggf. durch geeignete Produkte ersetzen.


Für den Fall, dass für die Umsetzung der Leistung Vorlagen oder Beispiele verwendet werden, so sind diese nicht verbindlich für das Leistungsergebnis und können z.B. in der Farbgebung abweichen. Weiter wird keine Haftung für Styling-Schäden (z.B. durch das Wetter) übernommen.


Wird während der Dauer des Auftrages jedoch spätestens nach Abschluss der erbrachten Leistung kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.


Namensnennung und Verwendung von Bildmaterial

Der Auftragnehmer hat Anspruch bei Verwendung seines Leistungsergebnisses namentlich genannt zu werden.


Der Auftragnehmer ist berechtigt zum Zwecke der Eigenwerbung Fotografien oder Videomaterial seines Leistungsergebnisses kostenfrei zu nutzen und insbesondere im Internet zu veröffentlichen.


Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.


Neustadt, 27.04.2023


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